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Stallpflicht ab 30.10.2025

Am 29.10.2025 wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen!

Diese ordnet eine sofortige Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel (u.a. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse), sowie ein Verbot von Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln vor.

KRANKHEITSFÄLLE MÜSSEN GEMELDET WERDEN

Gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel müssen generell sofort an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gemeldet werden – entweder per E-Mail an tiergesundheit@lav.saarland.de oder unter Telefon (0681) 9978-4500

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